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Katzenwaisen suchen neuen Wirkungskreis

Außer den hier vorgestellten Tieren sind fast immer auch noch weitere, vor allem auch junge Katzen in den Pflegestellen. Nicht alle Neuzugänge können umgehend hier gezeigt werden. Manche Katzen müssen erst genesen. Junge Katzen finden oft schneller ein neues Zuhause als wir sie hier veröffentlichen könnten.

Rufen Sie uns daher bitte auch dann unter 05302 - 80 48 11 an oder schicken Sie eine Mail, wenn Sie hier nicht das Richtige für sich finden.

Katzenkinder werden frühestens im Alter von 10 Wochen, je nach ihrem Entwicklungsstand auch erst später, in ein neues Zuhause abgegeben.

Wenn Sie auf den Folgeseiten mit dem linken Mauszeiger auf ein Bild klicken, erhalten Sie weitere Informationen zu unseren Vermittlungstieren:

Katzen

Kater

Katzenkinder

Krabbelstube

Private Notfelle

Es sind Telefonnummer und e-mail Adressen unter den zu vermittelnde Katzen angegeben.
Dort erreichen Sie in den meisten Fällen direkt die Pflegestelle, in der das Tier untergebracht ist.

 

Wir haben einige Wünsche an das neue Zuhause unserer Pfleglinge:

  • Bevorzugt vermitteln wir in Wohnungshaltung. Manche unserer Pflegekatzen waren sehr krank oder schwer verletzt, als sie zu uns kamen. Wir haben viel Zeit, Liebe und auch Geld in diese Katzen investiert, und möchten vermeiden, dass ihnen draußen erneut etwas zustößt.
    Unsere Pflegekatzen leben ausschließlich in privaten Pflegestellen, d. h. bei Katzenfreunden, die bereit sind, Katzen eine vorübergehende Bleibe und Pflege zu geben. Dadurch sehen wir auch, ob die Katzen in Wohnungshaltung zufrieden sind oder doch besser mit der Möglichkeit auf Freigang vermittelt werden sollten.
  • Gibt es Klauseln bezüglich der Haltung von Katzen in Ihrem Mietvertrag? Eigentlich zählen Katzen zu den "Kleintieren", deren Haltung im Mietvertrag nicht untersagt werden kann. Nur, wenn die Haltung von Katzen ausdrücklich untersagt ist, sollten Sie vor der Anschaffung einer Katze das Einvernehmen mit Ihrem Vermieter suchen, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.. Zwei Katzen sind eine sogenannte "haushaltsübliche Menge", die der Vermieter eigentlich zu dulden hat. Voraussetzung ist jedoch, dass von den Tieren keine Geruchs- oder Lärmbelästigung ausgeht. Was der Vermieter aber wirksam verbieten kann, ist der Freigang einer Katze aus seinem Haus heraus, die draußen auch notgedrungen sein Grundstück betreten muss, es sei denn, Sie haben das komplette Haus und Grundstück gemietet.
  • Wenn ein Balkon vorhanden ist, muss dieser bei Einzug der Katze komplett abgesichert sein. Für jeden Balkon gibt es entsprechende Möglichkeiten.
    Ausnahme: Der Balkon ist im Parterre oder 1. Geschoss und soll der Katze nach einer Eingewöhnungszeit den Freigang z. B. über eine Katzentreppe ermöglichen.
  • Wenn eine Katze nach der Eingewöhnungszeit Freigang bekommen soll, darf das neue Zuhause nicht in unmittelbarer Nähe zu einer stark befahrenen Straße liegen. Bevorzugt vermitteln wir in Wohngebiete mit Spielstraßen und Tempo-30-Zonen.
  • Die Eingewöhnungszeit vor dem 1. Freigang sollte 4 Wochen nicht unterschreiten, damit die Katze sich wirklich bei Ihnen heimisch fühlt und zurückkehrt.
  • Die Katze/der Kater darf erst Freigang bekommen, wenn sie/er kastriert ist, damit es nicht "versehentlich" zu Nachwuchs kommt. Sie/er sollte außerdem mindestens 9 Monate alt sein. Je älter die Katzen sind, wenn sie Freigang bekommen, umso vorsichtiger sind sie draußen. Außerdem hat sich auch dann erst ihr Sehvermögen voll entwickelt. Wie beim Menschen entwickelt sich auch bei Katzen das Sehvermögen allmählich vollständig. So können Katzen erst nach ihrem 6. Lebensmonat vollständig räumlich sehen und dadurch Geschwindigkeiten und Abstände richtig einschätzen (was aber vor zu schnell fahrenden Autos leider nicht immer schützt).
  • Sie bekommen unsere Katzen mit Impfschutz gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche, und ab dem 6. Monat auch kastriert. Wir erwarten, dass die Katzen auch zukünftig jährlich gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft werden, auch wenn sie reine Wohnungskatzen bleiben werden. Die Erreger dieser Erkrankungen können mit Ihren Schuhen oder denen Ihrer Besucher in die Wohnung getragen werden und können die Katze so infizieren. Katzenseuche führt fast immer zum Tod der Katze, weil die Besitzer oft zu spät zum Tierarzt gehen und die Erkrankung dadurch zu spät erkannt wird; Katzenschnupfen (nicht zu verwechseln mit einer normalen Erkältung!) kann bleibende Schäden z. B. an den Augen hinterlassen.
  • Katzenkinder lassen wir mit 6 bis 7 Monaten kastrieren, wenn sie in diesem Alter noch bei uns sind. Von den neuen Dosenöffnern, die junge und unkastrierte Tiere von uns übernehmen, erwarten wir, dass sie sie ebenfalls in diesem Alter kastrieren lassen, und überprüfen dies. Mit den von uns vermittelten Katzen darf kein Nachwuchs produziert werden!
  • Wenn Ihr Tierarzt sagt, dass die Katze noch zu klein ist, um sie kastrieren zu lassen, erst rollig werden soll oder gar einmal Katzenkinder haben muss, spricht dies für einen schlechten Feld-Wald-und-Wiesen-Tierarzt mit veralteter Einstellung, der sich weder fortbildet noch einen Gedanken für den Tierschutz hegt. Wechseln Sie dann bitte unbedingt den Tierarzt, denn er wird auch in anderen Dingen keinen aktuellen Wissensstand haben. Weitere Informationen zur Kastration finden Sie hier. Wir können Ihnen auch Tierärzte nennen, mit denen wir zusammenarbeiten.
  • Falls Ihre Katze trotz aller Umsicht vermisst wird, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, damit wir bei der Suche helfen und wichtige Tipps geben können.
  • Sollten Umstände eintreten, unter denen Sie die von uns vermittelte Katze nicht mehr behalten können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, damit wir nach einer gemeinsamen Lösung suchen können. Wir möchten nicht, dass die von uns vermittelten Katzen ohne unser Wissen weitergegeben werden.
  • Wir stehen immer zur Verfügung, wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Katzen haben. Bitte rufen Sie uns an. Sie profitieren von unserem langjährigem Erfahrungswissen auf den verschiedensten kätzischen Gebieten.

Die Vermittlung unserer Schützlinge erfolgt gegen Schutzvertrag und Schutzgebühr. Die Schutzgebühr ist als Spende an unseren Verein zu verstehen, mit der die Futter- und Arztkosten für die anderen Pflegekatzen mit finanziert werden.

Gelegentlich wird uns vorgehalten, dass wir doch froh sein sollten, wenn wir eine Katze vermitteln können. Der Verein würde doch dadurch auch Geld sparen und könne daher auf die Schutzgebühr verzichten.

Die Schutzgebühr ist kein "Preis", den Sie für eine Katze zahlen, sondern sie dient, wie der Name schon sagt, in erster Linie dem Schutz der vermittelten Tiere. Damit soll unter anderem der gewinnbringende Weiterverkauf der Tiere und der sonstige Missbrauch verhindert werden. So werden z. B. Hunde mit ihnen "scharf" gemacht, schwarze Katzen werden für religiöse Rituale verwendet, den Grausamkeiten der "Menschen" sind hier leider keine Grenzen gesetzt. Auch macht man sich eher gründlichere Gedanken über die Anschaffung eines Tieres, wenn es Geld kostet.

 

Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.

(Verfasser unbekannt)

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Spendenkonto: IBAN: DE89 2505 0000 0002 5672 46, BIC: NOLADE2H. Nord/LB | katzenschutz-bs@email.de